Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Stellen Sie Lebensmittel her, verarbeiten Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (beispielsweise servieren oder Teller und Besteck spülen) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome der Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung von Infektionen sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird vom Gesundheitsamt ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Verarbeiten oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Bei dieser Tätigkeit kommen Sie mit bestimmten Lebensmitteln in Kontakt.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Welche Unterlagen benötige ich?

  • gültiges Ausweisdokument

Wenn Sie den Nachweis einer Infektionsschutzbelehrung benötigen, müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen. 

Bei der Belehrung wird Ihnen erklärt, wie man verhindert, dass Krankheiten durch Lebensmittel übertragen werden.

Sie können diese Belehrung online machen:

  • Den Link zum Onlinedienst finden Sie auf der Website des Gesundheitsamtes Bremerhaven unter "Formulare" - "Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)".
  • Online-Belehrungen werden montags bis freitags von 08:00 - 20:30 Uhr und samstags von 09:00 - 15:30 Uhr angeboten und sind von überall aus möglich. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Website.
  • Die Online-Belehrung ist auf folgenden Sprachen verfügbar: Albanisch*, Arabisch, Bulgarisch*, Chinesisch*, Deutsch, Deutsch vereinfacht, Englisch, Farsi, Französisch*, Griechisch*, Italienisch*, Japanisch*, Koreanisch*, Kroatisch*, Kurdisch*, Polnisch, Portugiesisch*, Rumänisch, Russisch, Serbisch*, Slowakisch*, Spanisch*, Tschechisch*, Türkisch*, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch* (* = Video nur mit Untertitel)
  • Es gibt auch eine deutsche Version mit Gebärdensprache.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?


Geltungsdauer:
Die Bescheinigung für die Teilnahme an der Belehrung darf bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein. Folgebelehrungen erforderlich alle 2 Jahre durch Arbeitgeber.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1 Stunde bis 5 Tage.
Abhängig von Zahlungsart und Terminverfügbarkeit.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

34,00 Euro Bezahlung ist möglich per Vorkasse, Überweisung, Giropay, Kreditkarte und PayPal möglich.
Überweisung per Vorkasse nur möglich über die Hotline (Telefon 02182 - 850765).
Terminbuchung erst nach Zahlungseingang (Bearbeitungszeit ca. 4 Tage).