Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten und dafür ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen, können Sie dieses bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.

Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.

Daher müssen Sie grundsätzlich ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 

Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von 6 Monaten.

Voraussetzungen

  • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
  • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
  • Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.
  • Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und gegebenenfalls zur Auflösung der Vorehe(n)
  • Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.

Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.

  • Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
  • Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
  • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
  • Der/die Standesbeamte/in prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.

Nutzen Sie die Möglichkeit und tragen Sie Ihre Daten (von beiden Verlobten) in den hinterlegten Datenerhebungsbogen ein.

  • Den Vordruck Datenerhebungsbogen finden Sie unter "Formulare".
  • Diesen lassen Sie bitte dem Standesamt wieder zukommen. Dies kann persönlich und ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten, postalisch, per Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an  ehe@magistrat.bremerhaven.de erfolgen.
  • Nach einer ersten Sichtung setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung und erteilen Ihnen Auskunft über die erforderlichen Unterlagen, die Sie für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen. 
  • Soweit es zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nötig ist, kann das Standesamt weitere Unterlagen nachfordern.
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist das jeweilige Landesrecht/ausländische Recht zu beachten. Dies kann je nach Prüfintensität auch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
  • Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der individuellen Fallkonstellation.
  • Bei Fällen mit Auslandsbezug liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Erstkontakt bis zur Beauskunftung) bei ca. 8 Wochen.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

 

Welche Fristen sind zu beachten?

6 Monate Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt ab der Ausstellung eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der individuellen Fallkonstellation.
Bei Fällen mit Auslandsbezug liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Erstkontakt bis zur Beauskunftung) bei ca. 8 Wochen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Von 52 Euro bis zu 132 Euro.
Weitere Informationen finden Sie in der Kostenverordnung. Den Link finden Sie unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen".